专利摘要:

公开号:WO1986000500A1
申请号:PCT/DE1985/000232
申请日:1985-07-05
公开日:1986-01-30
发明作者:Josef Ritzer;Josef Brunner
申请人:Josef Ritzer;
IPC主号:A22C29-00
专利说明:
[0001] Vorrichtung zum Reinigen von Schalentieren
[0002] Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Heinigen von Schalentieren, wie Miesmuscheln, Austern und/oder Jakobsmuscheln.
[0003] Schalentiere sind bei ihrer Gewinnung, Erzeugung oder Ernte außen mit Ansiedlungen und Ablagerungen niederer Lebewesen, wie Algen und anderer Aufsitzer, organischer Stoffe, wie Schlamm und Schlick, sowie mineralischer Stoffe, wie Kalk und sonstiger Krusten behaftet. Sie müssen daher vor ihrer Weiterverarbeitung zum Verzehr bzw. vor Verzehr gereinigt werden.
[0004] Die Reinigung geschieht bisher herkömmlich durch Abbürsten und Abkratzen von Hand. Diese Arbeit ist bei hohem Zeitaufwand wegen ihrer Lohnintensität sehr kostenaufwendig. Wegen des hohen Zeitaufwandes und der hohen Kosten wurde mehr und mehr, insbesondere im Gastgewerbe, in Feinschmeckergaststätten auf das Anbieten solcher kleinen Schalentiere verzichtet.
[0005] Um dennoch Schalentiere bereitstellen zu können und dabei den Aufwand für deren Reinigung zu verringern, ist dazu übergegangen worden, die Schalentiere chemisch zu reinigen. Dabei wurden die Schalentiere in eine Reinigungslauge gegeben und mehr oder weniger gelegentlich in dieser Reinigungslauge umgerührt, um so der Reinigungslauge den Zutritt zu allen Stellen der Außenfläche der Schalentiere zu ermöglichen. Selbst wenn die Schalentiere nach einer solchen chemischen Reinigung mit Wasser abgespült werden, so bestehen doch aus Gründen der Lebensmittelhygiene und der Freihaltung der Lebensmittel von Schadstoffen sehr erhebliche Bedenken gegen diese Art und Weise der Reinigung, abgesehen davon, daß auch sensoriscαe Beeinträchtigungen nicht vermeidbar sind.
[0006] Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Reinigen von Schalentieren zu schaffen, die eine Reinigung ohne erheblichen manuellen und personellen Aufwand ermöglicht, die daher kostengünstig ist und somit wieder ein kostenmäßig annehmbares Angebot von Schalentieren zu Verzehr und Genuß gestattet, und die sich durch Ausschluß jeglicher chemischer Wirkstoffe auszeichnet.
[0007] Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch eine Vorrichtung, bei der eine Kammer zur Aufnahme einer Menge Schalentiere vorgesehen ist, bei der zwei einander etwa gegenüberliegende Wände der Kammer in, in ihren Ebenen relativ zueinander beweglichen Bürstenscheiben bestehen, bei der mindestens eine der Bürstenscheiben mit einem Antriebmotor versehen ist, und bei der eine Aufgabe- und eine Ausgabeöffnung für eine Spülflüssigkeit vorgesehen sind, bzw. bei der - in Abänderung - anstelle der einen Bürstenscheibe oder mindestens eines deren mit Borsten besetzter Abschnitte Wälzelemente mit zu der anderen Bürstenscheibe streichenden Angreifflächen vorgesehen sind, wobei die Wälzelemente in Gumraifingern, nachgiebigen Fingern und/oder Schaufeln bestehen können. Durch diese Maßnahmen wird erreicht, daß die Schalentiere zufolge der Relativbewegung der Bürstenscheiben bzw. der Bürstenscheibe einerseits und der Bürstenabschnitte und Wälzelemente andererseits und zueinander umgewälzt, aneinander gerieben und mengenweise gleichzeitig abgebürstet und somit, wie sich bereits in der Praxis erwiesen hat, sehr intensiv gereinigt werden. Bei der Spülflüssigkeit, der allein die Aufgabe zukommt, die abgelösten Verunreinigungen ab- und fortzuspülen, kommt praktisch nur reines Wasser, wie Trink- bzw. Leitungswasser in Betracht. Selbstverständlich kann auch, ggf. sogar mit Vorteil Meerwasser benutzt werden. Durch die Wirkung der Borsten werden mit Hilfe der Vorrichtung bereits bei Muscheln die sogenannten Barte weitgehend entfernt, was bisher Muschel für Muschel von Hand geschehen mußte. Iϊach erfindungsgemäßen Ausgestaltungen sind die Bürstenscheiben bzw. die eine Bürstenscheibe und die Wälzelemente in Richtung aufeinander relativ beweglich gelagert und mit Druck beaufschlagt, bzw. ist eine der Bürstenscheiben bei vertikaler Freiheit infolge Schwerkraft in Richtung auf die andere Bürstenscheibe mit Druck beaufschlagt, wodurch die Bürst-, Reib- und Umwälzwirkung der Vorrichtung noch gesteigert ist.
[0008] Eine weitere Steigerung der Wirkungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird dadurch erzielt, daß auf mindestens einer der Bürstenscheiben abwechselnd Abschnitte unterschiedlicher Borstenlänge und diese Abschnitte unterschiedlicher Borstenlänge vorwiegend in (Relativ-) Bewegungsrichtung wechselnd angeordnet sind.
[0009] Zweckmäßige Ausgestaltungen der Vorrichtung bestehen darin, daß die Länge der relativ kurzen Borsten 1 bis 2 cm beträgt und die Länge der relativ langen Borsten die Länge der kurzen Borsten um etwa 1 cm übersteigt, und/oder daß die Borsten aus einem korrosionsbeständigen Werkstoff , vorzugsweise aus einem Messing bestehen.
[0010] Durch eine konstruktiv einfache erfindungsgemäße Ausbildung zeichnet sich eine Variante der Vorrichtung aus, bei der die Bürstenscheiben, ggf. eine die Wälzelemente tragende Scheibe, wesentlich als Rotationskörper ausgebildet sind, bei der der so zwischen den Bürstenscheiben bestehende kreisaylinderförmige Raum zur Bildung der Kammer seitlich, mit Spiel zu den Bürstenscheiben von einem hohlkreiszylindrischen Mantel umschlossen ist, und bei der der Antriebmotor ein Drehmotor ist. Dabei ist die Vorrichtung zweckmäßig derart ausgebildet, daß sie - in Gebrauchesteilung eine vertikale Achse aufweist, daß die untere Bürstenscheibe angetrieben ist, und daß die obere Bürstenscheibe drehfest vertikal gleitbar geführt und - zwecks Aufgabe und Entnahme der Schalentiere - nach oben herausnehmbar ist, weiter derart, daß die Abschnitte mit kurzen und langen Borsten sektorförmig ausgebildet und angeordnet sind.
[0011] Eine andere erfindungsgemäße Ausgestaltung einer solchen Vorrichtung besteht darin, daß mindestens eine der BürstenScheiben an ihrer Peripherie einen kranzförmigen Abschnitt mit gegenüber den anderen Borsten längeren Borsten aufweist, wodurch erreicht ist, daß an den Rand der Borstenscheibe gelangende Schalentiere nach oben und weiter innen einwärts bewegt werden.
[0012] Bei einer Vorrichtung, bei der die Kammer kreishohlzylinderförmig und die Bürstenscheiben wesentlich als Rotationskörper ausgebildet sind, sind erfindungsgemäß und mit besonderem Vorteil die zylindrische Innenwand mit Borsten besetzt und/oder die angetriebene Bürstenscheibe in Intervallen wechselnd links- und reehtsdrehend angetrieben. Durch diese Maßnahmen ist eine noch intensivere und daher ggf. raschere Reinigung der Schalentiere erreicht, wobei sich insbesonders die
Maßnahme als besonders wirkungsvoll zum Entfernen der Barte bei Reinigen von Muscheln erweist.
[0013] Nach erfindungsgemäßen Ausgestaltungen sind die Borsten auf einem hohlzylinderförmigen Einsatz angeordnet, der vorteilhaft geteilt ist und aus mehreren hohlzylinderausschnittförmigen Einsatzabschnitten, vorzugsweise drei Einsatzabschnitten besteht. Durch diese Maßnahme sind sowohl die Herstellung der Borstenträger als auch deren Reinigung und Austausch erleichtert. Schließlich können damit auch unterschiedlich mit Borsten besetzte Borstenträger bzw. Einsatzabschnitte für die Reinigung der Schalentiere eingesetzt werden.
[0014] Weiter sind zur Fixierung der Einsatzabschnitte an der Trommelinnenwand Rippen angeordnet, von denen zweckmäßig mindestens eine eine axial gerichtete Führungsnut für eine an der abhebbaren Bürstenscheibe angeordnete Drehsicherung enthält.
[0015] Zweckmäßig ist - bei direktem Antrieb - der Antriebmotor mittels Intervallschalter wechselweise in beiden Drehrichtungen antreibbar.
[0016] Ferner wird noch vorgeschlagen, daß die Drehzahl der angetriebenen Bürstenscheibe 100 bis 300 n/min beträgt, weiter, daß die Aufgabeöffnung für die Spülflüssigkeit in einer in die Kammer gerichteten Strahldüse besteht, und daß diese Strahldüse der - jeweiligen - Bewegungsrichtung der angetriebenen Bürstenscheibe entgegengerichtet ist, wobei die Strahldüse im wesentlichen in tangentiale Richtung weist, und schließlich, daß dem Antriebmotor ein einstellbarer Zeitschalter zugeordnet ist.
[0017] In der Zeichnung ist das Wesen der Erfindung anhand Ausführungsbeispiele in schematischer Weise veranschaulicht. Es
[0018] Fig. 1 eine Vorrichtung zum Reinigen von Schalentieren, in der Seitenansicht im Schnitt,
[0019] Fig. 2 die untere Bürstenscheibe der Vorrichtung in der Draufsicht, und
[0020] Fig. 3 eine andere Vorrichtung zum Reinigen von Schalentieren, in perspektivischer Ansicht.
[0021] Nach Fig. 1 bzw. 2 besteht eine Vorrichtung zum Reinigen von Schalentieren aus einem trommeiförmigen Gehäuse 1 mit einem hohlkreiszylinderförmigen Mantel 10, zwei Böden 11 und 12 sowie einem abnehmbaren Deckel 13, wesentlich jedoch aus einer Kammer 15 zur Aufnahme einer Menge Schalentiere, wobei zwei einander gegenüberliegende Wände der Kammer 15 in, in ihren Ebenen relativ zueinander beweglichen Bürstenscheiben 2 und 3, die als Rotationskörper ausgebildet sind bestehen, und die Kammer 15 seitlich, mit Spiel zu den Bürstenscheiben 2 und 3 von einem hohlkreiszylindrischen Mantel in Form der Innenwand 14 des Gehäuses 1 umschlossen ist. Die unter Bürstenscheibe 2 ist von einem Antriebmotor 4, mit Schaltelementen 40, über einen Keilriementrieb 41 angetrieben. Die obere Bürstenscheibe 3 ist in Führungsschienen 16 in axialer Richtung - Pfeil - vertikal gleitbar geführt und nach oben mittels ihres Handgriffs 30 aus dem Gehäuse 1 herausnehmbar. Weiter sind an der Vorrichtung eine Aufgabeöffnung 50 mit einem Anschlußnippel 51 und einer Strahldüse 52 und eine Ausgabeöffnung 55 für die Spülflüssigkeit, eben reines Wasser vorgesehen.
[0022] Auf den Bürstenscheiben 2 und 3 sind Abschnitte unterschiedlicher Borstenlänge angeordnet, wobei die Anschnitte 21, 31 mit kurzen Borsten und die Abschnitte 22, 32 mit dazu relativ langen Borsten in Bewegungs- bzw. in Drehrichtung abwechselnd - Fig. 2 -, sektorförmig ausgebildet und angeordnet sind.
[0023] Zum Reinigen der Schalentiere werden eine Menge davon in die Kammer 15 gegeben, die Spülung und der Antriebmotor 4 in Gang gesetzt. Die Bürstenscheibe 3 liegt mit ihrem Eigengewicht auf den Schalentieren. Diese werden nun zufolge der Relativbewegung der Bürstenscheiben 2 und 3 bei lebhaftem Umwälzen abgebürstet, bei Muscheln die Barte entfernt.
[0024] Nach Fig. 3 befindet sich in einem trommelförmigen Gehäuse 81 eine kreishohlzylinderförmige Kammer 82, auch Reinigungskammer zu nennen, die neben ihrer zylindrischen Trommelinnenwand 83 durch eine Bürstenscheibe 84 ind eine Bürstenscheibe 85 - abgehoben dargestellt - umschlossen bzw. umschlielßbar ist.
[0025] Die Trommelinnenwand 83 ist mit Borsten bestückt und zwar in Form eines hohlzylinderförmigen Einsatzes, wobei dieser in hohlzylinderausschnittförmige Einsatzabschnitte 86 unterteilt ist, die mit den Borsten besetzt und mittels an der Trommelinnenwand 83 angeordneter Rippen 87 in Umfangrichtung gehalten sind. In den Rippen 87 sind Führungsnuten 871 für eine an der Bremsscheibe 85 angebrachte Drehsicherung 851 angeordnet.
[0026] Im unteren Bereich der Vorrichtung befinden sich - nur teilweise dargestellt - ein Antriebmotor für die Bürstenscheibe 84 die erforderlichen Schaltelemente, dabei ein Intervallschalter 89 zum wechselnden Betrieb in beiden Drehrichtungen, nämlich des Antriebmotors und damit der Bürstenscheibe 84.
[0027] Die Einsatzabschnitte 86 sind von oben zwischen den Rippen 87 eingeschoben. Sie sind daher einfach nach oben hinauszuschieben, um sie besser reinigen oder ggf. austauschen zu können.
[0028] Als Spülflüssigkeit versteht sich ein sauberes Wasser, wie Leitungs- also Süßwasser oder auch Meer- also Salzwasser, das in nicht weiter dargestellter Weise durch die Kammer 82 geleitet wird, wobei die Aufgabeöffnung als Düse in einer Rippe 87, in deren unterem Teil, angebracht sein kann. In der Bürstenscheibe 84 kann das Borstenfeld, ähnlich den Einsatzabschnitten 86, hier sektorförmig aus Abschnitten mit entsprechenden Halterungen zusammengesetzt sein.
[0029] Es versteht sich, daß innerhalb des Erfindungsgedankens vielerlei Ausbildungen und Ausführungsformen der Vorrichtung möglich sind. So kann die Bürstenanordnung aus einem hin- und herbewegten Schlitten gebildet sein, oder auch aus einer Anzahl unterschiedlicher, gegenläufig oder zumindest unterschiedlich bewegter Einzelbürsten. Bei dem korrosionsbeständigen Werkstoff der Borsten kann es sich um rostfreien Stahldraht, geraden Messingdraht oder auch um Kunststoff, wie Polyamid, handeln, wobei die Verwendung von Naturborsten nicht ausgeschlossen ist.
权利要求:
Claims
P a t e n t a n s p r ü c h e
1. Vorrichtung zum Reinigen von Schalentieren, d a d u r c h g e k e n n z ei c h n e t , daß eine Kammer (15) zur Aufnahme einer Menge Schalentiere vorgesehen ist, daß zwei einander etwa gegenüberliegende Wände der Kammer (15) in, in ihren Ebenen relativ zueinander beweglichen Bürstenscheiben (2, 3) bestehen, daß mindestens eine der Bürstenscheiben (2) mit einem Antriebmotor (4) versehen ist, und daß eine Aufgabe- (50) und eine Ausgabeöffnung (55) für eine Spülflüssigkeit vorgesehen sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, daurch gekennzeichnet, daß - in Abänderung - anstelle der einen Bürstenscheibe oder mindestens eines deren mit Borsten besetzter Abschnitte Wälzelemente mit zu der anderen Borstenscheibe streichenden Angreifflächen vorgesehen sind, wobei die Wälzelemente in Gummifingern, nachgiebigen Fingern und/oder Schaufeln bestehen können.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bürstenscheiben (2, 3) bzw. die eine Sürstenscheibe und die Wälzelemente in Richtung aufeinander (Pfeil) relativ beweglich gelagert und mit Druck beaufschlagt sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Bürstenscheiben (3) bei vertikaler Freiheit infolge Schwerkraft in Richtung auf die andere Bürstenscheibe (2) mit Druck beaufschlagt ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf mindestens einer der Bürstenscheiben (2, 3) abwechselnd Abschnitte (21, 31 ; 22, 32) unterschiedlicher Borstenlänge angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschnitte (21, 31; 22, 32) unterschiedlicher Borstenlänge vorwiegend in (Relativ-)Bewegungsrichtung wechselndangeordnet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der relativ kurzen Borsten 1 bis 2 cm beträgt und die Länge der relativ langen Borsten die Länge der kurzen Borsten um etwa 1 cm übersteigt.
8. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Borsten aus einem korrosionsbeständigen Werkstoff, vorzugsweise einem Messing bestehen.
9. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bürstenscheiben (2, 3), ggf . eine die Wälzelemente tragende Scheibe, wesentlich als Rotationskörper ausgebildet sind, daß der so zwischen den Bürstenscheiben (2, 3) bestehende kreiszylinderförmige Raum zur Bildung der Kammer (15) seitlich, mit Spiel zu den Bürstenscheiben (2, 3) von einem kreishohlzylindrischen Mantel (Innenwand 14 c ist, und daß der Antriebmotor
(4) ein Drehmotor ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß diese - in Gebrauchsstellung - eine vertikale Achse aufweist, daß die untere Bürstenscheibe (2) angetrieben ist, und daß die obere Bürstenscheibe (3) drehfest vertikal gleitbar geführt und - zwecks Aufgabe und Entnahme einer Menge Schalentiere - nach oben herausnehmbar ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschnitte mit kurzen Borsten (21) und die Abschnitte mit langen Borsten (22) sektorförmig ausgebildet und angeordnet sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Bürstenscheiben an ihrer Peripherie einen kranzförmigen Abschnitt mit gegenüber den anderen Borsten längeren Borsten aufweist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die zylindrische Trommelinnenwand (83) mit Borsten besetzt ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die antreibbare Bürstenscheibe (84) in Intervallen wechselnd links- und rechtsdrehend angetrieben ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Borsten auf einem hohlzylinderförmigen Einsatz angeordnet sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der hohlzylinderförmige Einsatz geteilt ist und aus mehreren hohlsylinderausschnittförmigen Einsatzabschnitten (36) besteht.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß an der Trommelinnenwand (83) Rippen (87) zur Fixierung der Einsatzabschnitte (86) angeordnet sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 10 und/oder Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Rippen (87) eine radial gerichtete Führungsnut (871) für eine an der abhebbaren Bürstenscheibe (85) angeordnete Brehsicherung (851) enthalt.
19. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebmotor mittels Intervallschalter (89) wechselweise in beiden Drehrichtungen antreibbar ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehzahl der angetriebenen Bürstenscheibe (2) 100 bis 300 n/min beträgt.
21. Vorrichtung nach Anspruch 1 bzw. Anspruch 2 oder nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufgabeöffnung (50) für die Spülflüsseigkeit in einer in die Kammer (15) gerichteten Strahldüse (52) besteht, und daß diese Strahldüse (52) der - jeweiligen - Bewegungsrichtung der angetriebenen Bürstenscheibe (2) entgegengerichtet ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Strahldüse (52) im wesentlichen in tangentiale Richtung weist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß dem Antriebmotor (4) ein einstellbarer Zeitschalter zugeordnet ist.
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